MVZ Das Radiologische Zentrum

Richtlinie Kontrastmittelgabe

Gültig ab: 11.07.2025
Geändert am: 15.07.2025 22:14
Nächste Überprüfung: 01.08.2026


Unterschriften:
Tim Weber 15.07.2025 22:13


Für hier nicht explizit adressierte Sachverhalte gilt die ESUR Leitlinie für Kontrastmittel, z.B. in Bezug auf Kontrastmittelgabe in Schwangerschaft und Stillzeit.

Zusammenfassung

Vor einer MRT mit Kontrastmittel müssen keine Nierenfunktionsparameter bestimmt werden.

Vor einer elektiven CT mit Kontrastmittel sollten Kreatinin- und TSH-Werte vorliegen, die nicht älter als 3 Monate sind.

Bei einer eGFR ≥ 30 ml/min/1,73 m2 und einem TSH-Wert von ≥ 0,1 mU/l kann iodhaltiges Kontrastmittel ohne vorbereitende Maßnahmen appliziert werden.

Nach ärztlicher Prüfung kann in bestimmten Situationen eine elektive CT mit Kontrastmittel durchgeführt werden, ohne dass Kreatinin- und TSH-Werte vorliegen.

Durchführung möglich bei fehlendem Kreatinin-Wert, wenn:

  • Nierenerkrankung nicht bekannt ist.
  • ein Zustand nach Nierenoperation nicht vorliegt.
  • ein Diabetes mellitus nicht bekannt ist.
  • ein arterieller Hypertonus nicht bekannt ist.
  • ein multiples Myelom nicht bekannt ist.

Durchführung möglich bei fehlendem TSH-Wert, wenn:

  • die Person jünger als 60 Jahre ist
  • eine Schilddrüsenerkrankung nicht bekannt ist.
  • kardiale Begleiterkrankungen nicht bekannt sind.

Vor einer elektiven CT mit Kontrastmittel muss Metformin nicht abgesetzt werden, wenn keine Nierenerkrankung vorliegt.

Iodhaltiges Kontrastmittel und Nierenfunktion

Statements

Statement 1
Vor der intravenösen Gabe von iodhaltigem Kontrastmittel sollten die Nierenfunktionsparameter bestimmt werden.

  • Bei elektiven ambulanten Untersuchungen: Höchstens 3 Monate alt
  • Bei hospitalisierten oder akut kranken Personen: Höchstens 7 Tage alt
  • Kein Aufschub von Notfalluntersuchungen wegen fehlender Nierenfunktionsparameter.

Statement 2
Bei einem Kreatininwert > 1,3 mg/dl soll die eGFR berechnet werden.

Die eGFR kann nach MDRD-Formel in Medavis im Fenster zur rechtfertigenden Indikation berechnet werden. Alternativ kann die Berechnung nach der CKD-EPI-Formel erfolgen auf: https://nierenrechner.de/index.php?page=egfr-ckd-epi-2021

Statement 3
Bei einem Kreatininwert von ≤ 1,3 mg/dl oder einer eGFR ≥ 30 ml/min/1,73 m2 ist die intravenöse Gabe von iodhaltigem Kontrastmittel ohne weitere vorbereitende Maßnahmen möglich.

Statement 4
Bei einer eGFR < 30 ml/min/1,73 m2 soll

  • abgewogen werden, ob eine Gabe von iodhaltigem Kontrastmittel erforderlich ist

und, wenn ja, kann

  • eine intravenöse Hydrierung erfolgen (Schema siehe Zusatzinformationen).

Wenn bei einer eGFR < 30 ml/min/1,73 m2 die intravenöse Gabe von iodhaltigem Kontrastmittel erfolgen soll, soll eine intravenöse Hydrierung nach folgendem Schema durchgeführt werden:
- 250 (?)ml NaCl 0,9% vor der Untersuchung
- 250 (?) ml NaCl 0,9% nach der Untersuchung

Statement 5
Das Absetzen von Metformin vor der Gabe von iodhaltigem Kontrastmittel ist nicht erforderlich, wenn die Nierenfunktion nicht eingeschränkt ist (Kreatininwert ≤ 1,3 mg/dl oder eGFR ≥ 30 ml/min/1,73 m2).

Szenarien

Szenario 1
Eine Person kommt ambulant zu einer elektiven CT und hat keine Nierenfunktionsparameter dabei. Die Kontrastmittelgabe kann erfolgen, wenn

  • eine Nierenerkrankung nicht bekannt ist.
  • in Zustand nach Nierenoperation nicht vorliegt.
  • ein Diabetes mellitus nicht bekannt ist.
  • ein arterieller Hypertonus nicht bekannt ist.
  • ein multiples Myelom nicht bekannt ist.

Szenario 2
Eine Person kommt ambulant zu einer elektiven CT und hat Metformin eingenommen. Die Kontrastmittelgabe kann erfolgen, wenn

  • die eGFR > 30 ml/min/1,73 m2 ist.

Szenario 3
Eine Person kommt ambulant zu einer elektiven CT und hat ein multiples Myelom als Grunderkrankung. Die Kontrastmittelgabe kann erfolgen, wenn

  • die eGFR > 30 ml/min/1,73 m2 ist.

Iodhaltiges Kontrastmittel und Schilddrüsenfunktion

Statements

Statement 6
Vor der Gabe von iodhaltigem Kontrastmittel sollte der TSH-Wert bestimmt werden.

  • Bei allen Personen: Höchstens 3 Monate alt

Statement 7
Bei einem TSH-Wert von ≥ 0,1 mU/l ist die Applikation von iodhaltigem Kontrastmittel ohne weitere vorbereitende Maßnahmen möglich.

Statement 8
Bei einem TSH-Wert zwischen 0,1 und 0,4 mU/l soll im Befundbericht die Empfehlung zu einer Kontrolle der Schilddrüsenfunktionsparameter ausgesprochen werden.

Textbaustein „drz_sd1“:
„Wir bitten um Kontrolle der Schilddrüsenfunktionsparameter in 4 und 8 Wochen.“

Statement 9
Bei einem TSH-Wert < 0,1 mU/l sollen die freien Schilddrüsenhormone bestimmt werden.

  • Bei allen Personen: Höchstens 7 Tage alt

Statement 10
Bei einem TSH-Wert < 0,1 mU/l und normalen freien Schilddrüsenhormonen (subklinische Hyperthyreose) soll

  • abgewogen werden, ob eine Kontrastmittelgabe erforderlich ist

und, wenn ja, soll

  • eine prophylaktische Therapie erfolgen und die Indikationsstellung zur prophylaktischen Therapie und Kontrolle der Schilddrüsenfunktionsparameter im Befundbericht erwähnt werden.

Textbaustein „drz_sd2“:
„Bei subklinischer Hyperthyreose besteht die Indikation zur prophylaktischen Therapie mit Perchlorat. Wir bitten um Kontrolle der Schilddrüsenfunktionsparameter in 4 und 8 Wochen.“

Prophylaktische Therapie
- Präparat: Natriumperchlorat Dyckerhoff 300 mg/ml Tropfen zum Einnehmen
- Dosierung: 3 x 20 Tropfen/Tag
- Beginn: Mind. 2h vor Kontrastmittelgabe, vorzugsweise 1 Tag vorher
- Dauer: 10 Tage

Szenarien

Szenario 4
Eine Person kommt ambulant zu einer elektiven CT und hat keine Schilddrüsenfunktionswerte dabei. Die Kontrastmittelgabe kann erfolgen, wenn

  • die Person jünger als 60 Jahre ist
  • eine Schilddrüsenerkrankung nicht bekannt ist.
  • kardiale Begleiterkrankungen nicht bekannt sind.

Gadoliniumhaltiges Kontrastmittel und Nierenfunktion

Statements

Statement 11
Vor der intravenösen Gabe von gadoliniumhaltigem Kontrastmittel müssen keine Nierenfunktionsparameter bestimmt werden.

Statement 12
Bei bekannter Nierenfunktionseinschränkung (eGFR < 30 ml/min/1,73 m2) soll geprüft werden, ob auf eine intravenösen Gabe von gadoliniumhaltigem Kontrastmittel verzichtet werden kann.

Statement 13
Bei Dialysepflichtigkeit soll geprüft werden, dass nach der Gabe von gadoliniumhaltigem Kontrastmittel zeitnah eine Dialyse geplant ist.

Literatur

ESUR Leitlinie für Kontrastmittel
European Society of Urogenital Radiology
https://www.esur.org/wp-content/uploads/2022/03/ESUR-V0-Deutsch.pdf

2021 European Thyroid Association Guidelines for the Management of Iodine-Based Contrast Media-Induced Thyroid Dysfunction
Eur Thyroid J 2021;10:269–284
https://doi.org/10.1159/000517175

Jodhaltige Kontrastmittel bei Patienten mit Schilddrüsenerkrankungen
Radiologe 2019;59:413–424
https://doi.org/10.1007/s00117-019-0520-y

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